§1 Allgemeines

a) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

Vaibrant GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Ludwig Bichlmeier
Thal 1
83620 Feldkirchen-Westerham
Tel.: +49 170 6739356
E-Mail: ludwig.bichlmeier@vaibrant.de
USt.-IdNr.: DE341587221
Sitz der Gesellschaft: Feldkirchen-Westerham

(im Folgenden “Vaibrant“ genannt) und allen Kunden (im Folgenden “Kunde“ genannt), die entweder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB sind. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liegen allen Vertragsabschlüssen von Vaibrant die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Im Falle der Änderungen der AGB wird Vaibrant weitere Aufträge des Kunden nur noch nach den geänderten Bedingungen annehmen. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nicht.

b) Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das mit dem Kunden individuell vereinbarte Angebot mit der darin enthaltenen Angebotsnummer. Die Parteien vereinbaren im Vertrag die Durchführung der im Angebot genannten Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Mit Annahme dieses Vertrags wird das Angebot Bestandteil desselbigen.

c) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch. Mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Projektstart, erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an.

d) Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch schriftliches Angebot und Annahme statt. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde auf seine Anfrage hin von Vaibrant ein freibleibendes Angebot, welches er in der im Angebot benannten Frist annehmen kann. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das diesbezügliche Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch Vaibrant findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

e) Abweichungen und nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Vaibrant sie schriftlich bestätigt. Vaibrant ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der AGB gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit sie sich auf die Ergänzung von Lücken oder die Beseitigung von nachträglich eingetretenem erheblichen Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung beziehen. Darüber hinaus ist Vaibrant berechtigt, die AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden per Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Sie gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Vaibrant wird den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl Vaibrant als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§2 Leistungsbeschreibung

a) Allgemein

Vaibrant bietet Dienstleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) an, insbesondere maßgeschneiderte KI-Softwareentwicklung, Beratungen, Workshops sowie die Entwicklung von KI-basierten Lösungen für Unternehmen.

b) Leistungserbringung

Vaibrant erbringt die vereinbarten Leistungen auf Basis der individuellen Kundenanforderungen. Die Dienstleistungen umfassen Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Optimierung von KI-basierten Lösungen sowie Beratungen und Schulungen zu KI-Technologien.

Vaibrant ist berechtigt, für bestimmte Teilbereiche der Leistungserbringung qualifizierte Drittanbieter oder freie Mitarbeiter hinzuzuziehen. Diese werden jedoch nicht Vertragspartner des Kunden. Vaibrant stellt sicher, dass die beauftragten Dritten nur auf notwendige Informationen zugreifen und die vereinbarten Datenschutz- und Geheimhaltungsstandards einhalten.

Vaibrant führt die Leistungen eigenverantwortlich und in Abstimmung mit dem Kunden aus. Vaibrant unterliegt keinen Weisungen des Kunden bezüglich der konkreten Umsetzung, sondern entscheidet eigenständig über die Methodik und den Arbeitsablauf, unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und der definierten Projektziele.

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Dienstleistungen in deutscher oder englischer Sprache erbracht. Beratungsleistungen erfolgen nach Wahl von Vaibrant per E-Mail, telefonisch oder in persönlichen Meetings.

c) Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts

Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts unterliegen der einvernehmlichen, schriftlichen Erklärung durch die Parteien. Hierbei ist eine Versendung von digital unterschriebenen Dokumenten ausreichend.

d) Sonderkonditionen

Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese nicht für gleichzeitig laufende oder künftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

e) Nachweispflicht und Vertraulichkeit

Aufgrund interner Betriebsgeheimnisse und exklusiven Wissens schuldet Vaibrant dem Kunden keine Nachweispflicht in Bezug auf die eingesetzten Methoden und Maßnahmen. Vaibrant wird die im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden übermittelten Zugangsdaten nur für die Vertragsdurchführung verwenden und diese Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergeben.

f) Rechtliche Überprüfung

Wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Prüfungen gehören nicht zum Leistungsumfang von Vaibrant, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung hat der Kunde eigenständig einen Rechtsberater zu konsultieren.

§ 3 Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit in der Entwicklung und Implementierung von KI-Lösungen. Reklamationen hinsichtlich methodischer oder technologischer Entscheidungen, die im Rahmen des Auftrags getroffen wurden, sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Entwicklungsphase Änderungen, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Vaibrant behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene und abgeschlossene Arbeiten.

§ 4 Lieferfristen, Verzögerung und Rücktritt

a) Allgemein

Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die Leistungszeit ergibt sich aus dem konkreten Angebot und/oder Vertrag.

b) Erfüllung der Lieferverpflichtungen

Die Lieferverpflichtungen von Vaibrant sind erfüllt, sobald die erbrachten Leistungen, Softwarelösungen oder Beratungsergebnisse dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Dies kann über digitale Übermittlung, Bereitstellung in einer Cloud-Umgebung oder Übergabe auf vereinbarten Servern erfolgen. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Datenverlust, Verzögerung) trägt der Kunde, sofern die Verzögerung nicht durch Vaibrant verschuldet wurde.

c) Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt von Vaibrant nicht verhindert werden können (z. B. Serverausfälle, behördliche Anordnungen, Streiks, unvorhersehbare technische Schwierigkeiten oder unvorhergesehene Änderungen an Drittanbietersystemen), hat Vaibrant nicht zu vertreten. In solchen Fällen verschiebt sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.

d) Rücktritt

Sollte die Leistungserbringung aufgrund der unter Punkt c) genannten Gründe dauerhaft unmöglich sein, ist Vaibrant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich Vaibrant, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits geleistete Zahlungen anteilig für nicht erbrachte Leistungen zu erstatten.

§ 5 Vergütung, Kosten und Zahlungsmodalitäten

a) Preise

Sämtliche Vergütungen und Preise sind Netto-Angaben in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die genauen Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot und/oder Vertrag.

b) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei Vaibrant eingeht, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Vaibrant behält sich das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen.

c) Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur für solche Gegenansprüche geltend machen, die fällig sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertrag stehen.

d) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification

Rechnungen können per SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Hierzu erteilt der Kunde Vaibrant ein entsprechendes Mandat. Kosten, die durch Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, trägt der Kunde, es sei denn, die Rückbuchung wurde durch Vaibrant verursacht.

e) Zusatzleistungen

Sofern der Kunde Vaibrant über die vereinbarten Leistungen hinaus mit zusätzlichen Dienstleistungen beauftragt, stellt Vaibrant den hierfür anfallenden Aufwand – sofern nicht anders vereinbart – auf Grundlage eines Stundensatzes von 150 EUR netto pro Stunde in Rechnung.

f) Fremdleistungen

Vaibrant ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen (z. B. Nutzung von Cloud-Diensten, Drittanbieter-APIs oder spezialisierten Datenquellen) im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Falls Fremdleistungen über Vaibrant abgerechnet werden, stellt der Kunde sicher, dass er Vaibrant im Innenverhältnis von sämtlichen daraus resultierenden Verbindlichkeiten freistellt.

g) Neben- und Reisekosten

Notwendige technische Nebenkosten, wie z. B. Kosten für spezialisierte Datenverarbeitung, Bereitstellung von Server-Infrastrukturen oder externe Softwarelizenzen, sind vom Kunden zu übernehmen. Reisekosten werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese vorab mit dem Kunden vereinbart wurden.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbot und Abtretung

Vaibrant behält sich vor, im Falle ausstehender, fälliger Zahlungen die durch den Kunden für denselben Auftrag erteilten Zugriffsrechte auf entwickelte KI-Modelle, Software oder Datenanalysen zurückzuhalten, bis die Rechnungen beglichen sind.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Vaibrant anerkannt worden sind. Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit Vaibrant geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen.

§ 7 Geheimhaltungspflicht

Vaibrant verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Falls Vaibrant Dritte zur Auftragserfüllung heranzieht (z. B. Cloud-Anbieter oder spezialisierte Entwickler), verpflichtet Vaibrant diese ebenfalls zur Geheimhaltung.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter.

§ 8 Schutz des Geistigen Eigentums

Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrags von Vaibrant entwickelten, Datenanalysen, Berichte oder sonstige erstellte Dokumente ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vaibrant zulässig.

Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, bleibt Vaibrant Urheber gemäß § 7 UrhG.

§ 9 Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflicht des Kunden

a) Kundendaten, Rechte Dritter und Freistellung von Vaibrant

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten (z. B. Trainingsdaten für KI-Modelle, Dokumente oder andere Informationen). Er sichert zu, dass er keine Daten bereitstellt, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen (z. B. Datenschutz-, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte).

Der Kunde stellt Vaibrant von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Daten resultieren. Dies umfasst auch die Erstattung notwendiger Rechtsverteidigungskosten.

b) Datensicherung

Der Kunde ist für die Sicherung der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Vaibrant übernimmt keine Haftung für Datenverluste, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Vaibrant verursacht.

c) Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

• Bereitstellung von relevanten Trainingsdaten und Systemzugängen

• Rechtzeitige Bereitstellung von Feedback oder notwendigen Freigaben

• Nennung einer autorisierten Ansprechperson für Abstimmungen

Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwände, ist Vaibrant berechtigt, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen. Sollte der Kunde trotz Fristsetzung nicht kooperieren, ist Vaibrant berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Dauer des Verzugs sowie der vereinbarten Vergütung.

e) Änderungen durch den Kunden

Falls der Kunde nachträgliche Änderungen an KI-Modellen, Code oder Datenanalysen durchführt, ohne dies mit Vaibrant abzustimmen, kann dies zu unerwartetem Mehraufwand führen. Die dadurch entstehenden Aufwände werden von Vaibrant nach einem Stundensatz von 150 EUR netto in Rechnung gestellt.

f) Geheimhaltungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses von Vaibrant bereitgestellten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

g) Gesetzeskonformität der Nutzung

Der Kunde sichert zu, dass er die von Vaibrant erstellten Lösungen nicht für rechtswidrige oder ethisch bedenkliche Zwecke nutzt. Dies umfasst insbesondere:

• Kein Einsatz für diskriminierende oder schädliche KI-Anwendungen

• Keine Nutzung zur unrechtmäßigen Überwachung oder Manipulation von Daten

• Keine Verarbeitung personenbezogener Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage

Falls Vaibrant Hinweise darauf erhält, dass die gelieferten Leistungen rechtswidrig oder ethisch bedenklich genutzt werden, behält sich Vaibrant das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung des jeweiligen Vertrages ergeben sich aus dem konkreten Angebot und/oder Vertrag.

§ 11 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Vaibrant verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß und sorgfältig aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die ordnungsgemäße und sorgfältige Aufbewahrung beinhaltet keine Datensicherungsgarantie; § 13 f) „Datensicherung“ gilt entsprechend.

Die zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen sind nach Abschluss des Projektes auf Verlangen des Kunden vollständig von Vaibrant zurückzugeben oder zu löschen. Eventuell vorgenommene Kopien werden unter Einbehaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten vernichtet.

Die Geschäfts- und Betriebsunterlagen werden von Vaibrant unter Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten archiviert.

§ 12 Haftung

a) Allgemein
Vaibrant gewährleistet die Durchführung der Arbeiten mit der bei Vaibrant üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihm bekannten Standes der Wissenschaft und Technik.

b) Mängel
Von Vaibrant gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mangelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

Bei Mangelanzeige steht Vaibrant das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Fristsetzung durch den Kunden zu.

c) Fremdleistungen
Soweit Vaibrant Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von Vaibrant. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

d) Haftungsausschluss
Vaibrant haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Vaibrant oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z. B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

Unabhängig davon haftet Vaibrant stets für Schäden an Leben und Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, die sie zu verantworten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für die vom Kunden zugänglich gemachten und/oder freigegebenen Daten (z. B., aber nicht abschließend: Entwürfe, Medien, Texte oder Dokumente) entfällt jede Haftung von Vaibrant.

Vaibrant haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der vom Kunden zugänglich gemachten und/oder freigegebenen Daten.

Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn Vaibrant, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler oder Fehler in der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Vaibrant ausgeschlossen.

Soweit der Haftungsausschluss nicht greift, gilt das gesetzliche Haftungsregime.

e) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

f) Datensicherung
Vaibrant führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Kunden übermittelten Daten. Der Kunde ist auch selbst dafür verantwortlich, in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen.

Vaibrant lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Vaibrant sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Kunde zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte

a) Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Mit der Vergütung der von Vaibrant erbrachten Leistungen sichert sich der Kunde die uneingeschränkten Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt, erwirbt jedoch keine Eigentums- oder Urheberrechte.

Urheberbezeichnungen und sonstige Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den von Vaibrant und/oder von Dritten im Auftrag von Vaibrant erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei Vaibrant.

Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Vaibrant nicht berechtigt, die von Vaibrant erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben.

b) Bearbeitung durch Dritte

Eine Bearbeitung durch Dritte darf ohne Zustimmung von Vaibrant nicht erfolgen. Das Voranstehende gilt auch für Zwischenergebnisse.

d) Copyright-Hinweise

Dem Kunden ist es ohne gesonderte Vereinbarung unter keinen Umständen erlaubt, an den Arbeiten und Werken befindliche Copyright-Texte, Autorenhinweise oder vergleichbare Urheberbenennungen von Vaibrant zu entfernen oder zu verändern.

§ 14 Datenschutz

Vaibrant verpflichtet sich, durch den Kunden anvertraute, personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag gemäß der DSGVO zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Auf Wunsch des Kunden sind die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Pflichten nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen.

§ 15 Erwähnung durch Referenzen und Linksetzung

Vaibrant hat das Recht, den Kunden auf der eigenen Referenzliste auf der Internetseite oder in anderen Werbematerialien unter Nennung des Unternehmensnamens und des Unternehmenskennzeichens (Logo) sowie Screenshots der Internetseite und Veränderungen von Sichtbarkeitsverläufen und anderen KPIs, die zur Verdeutlichung des Erfolges dienen, zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung zur Aufnahme in die Referenzliste besteht jedoch nicht.

§ 16 Dienste-Weiterentwicklung und Verfügbarkeit

Vaibrant ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Vaibrant behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch ist Vaibrant berechtigt, den Software-Betrieb zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. Vaibrant übernimmt zudem keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichert nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht und genutzt werden können.

§ 17 Schlussbestimmungen

a) Rechtswahl

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vaibrant und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

b) Gerichtsstand

Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von Vaibrant ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

c) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Ludwig Bichlmeier –

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